Allgemeine Geschäftsbedingungen
PraxisSicher by Heyder
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen PraxisSicher by Heyder, Inhaberin [Dein Vor- und Nachname], Hauptstr. 36, 99338 Plaue (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Organisationsentwicklung, Prävention und Arbeitsschutz im Gesundheitswesen.
(2) Dies umfasst insbesondere die methodische und organisatorische Begleitung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
§ 3 Leistungsabgrenzung
(1) Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine arbeitsmedizinische Begutachtung sowie keine psychologische Diagnostik oder Therapie dar.
(2) Eine sicherheitstechnische Betreuung im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) wird nicht geschuldet.
(3) Die gesetzliche Gesamtverantwortung für die Durchführung, Bewertung und Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen verbleibt beim Auftraggeber als Arbeitgeber.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Vergütungen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Termine und Leistungserbringung
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
§ 7 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Ebenfalls unbeschränkt haftet sie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(5) Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder gesundheitlichen Erfolg.
(6) Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen verbleiben in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Verpflichtung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus.
§ 9 Urheberrechte
(1) Von der Auftragnehmerin erstellte Konzepte, Unterlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zusatzklausel Datenschutz bei Mitarbeiterbefragungen
§ 11 Datenschutz bei Mitarbeiterbefragungen
(1) Rollenverteilung
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Mitarbeiterbefragungen, Interviews oder vergleichbare Erhebungen durchgeführt werden, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Die Auftragnehmerin wird – soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden – als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig.
Ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird, sofern erforderlich, abgeschlossen.
(2) Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß § 5 ArbSchG.
Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.
(3) Rechtsgrundlage
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Mitarbeiterbefragung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht (z. B. § 26 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. Arbeitsschutzgesetz).
(4) Anonymisierung und Datensparsamkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Datensparsamkeit und erhebt nur solche Daten, die für die Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
Soweit möglich, erfolgen Auswertung und Ergebnisdarstellung ausschließlich in anonymisierter oder aggregierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeitende möglich sind.
(5) Keine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten) ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.
Sollten solche Daten im Einzelfall offengelegt werden, erfolgt keine gezielte Speicherung oder Auswertung durch die Auftragnehmerin.
(6) Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO.
(7) Löschung
Personenbezogene Daten werden nach Abschluss des Projekts und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine anderweitige gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
